Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Die folgenden Informationen beinhalten nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 (in der jeweils geltenden Fassung, „SFDR").
Die AIFM GmbH ist als alternativer Investmentfondsmanager gemäß § 1 Abs. 5 AIFMG (Registrierungsregime) bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) registriert und fällt nicht in den Vollanwendungsbereich des AIFMG. Die nachfolgenden Angaben erfolgen freiwillig im Sinne der Transparenz gegenüber Investoren.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Gemäß der SFDR bezeichnet ein Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder einen Zustand in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte.
Die Investmentrichtlinien der von der AIFM GmbH verwalteten Fonds beinhalten derzeit keine gezielte und/oder systematische Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidungen. Die AIFM GmbH wird jedoch im Rahmen ihres Risikomanagements tatsächliche oder potenzielle wesentliche nachteilige Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Investitionsentscheidungsprozesse sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der verwalteten Fonds laufend überwachen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nachhaltiges Investieren kein Ziel der verwalteten Fonds ist. Die AIFM GmbH ist in ihrer Entscheidung frei, trotz Nachhaltigkeitsrisiken zu investieren oder von einer Investition abzusehen. Dabei kann die AIFM GmbH auch Maßnahmen zur Verringerung oder Minderung von Nachhaltigkeitsrisiken ergreifen. Die AIFM GmbH wendet stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an und berücksichtigt dabei die strategische Relevanz einer Investition sowie den jeweiligen Transaktionskontext.
Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Die AIFM GmbH geht derzeit nicht davon aus, dass Nachhaltigkeitsrisiken voraussichtlich wesentliche Auswirkungen auf die Rendite der verwalteten Fonds und deren Investitionen haben werden, da Nachhaltigkeitsrisiken bei Frühphasen-Zielunternehmen im Venture-Capital-Bereich in der Regel nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Wichtigste nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Da das Geschäftsmodell von Frühphasen-Zielunternehmen in vielen Fällen noch nicht vollständig entwickelt ist, wären Nachhaltigkeitsrisiken und die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nur schwer zu bewerten. Nachhaltigkeitsfaktoren umfassen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Angesichts des Investitionsschwerpunkts der verwalteten Fonds verpflichtet sich die AIFM GmbH daher derzeit nicht, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen. Die AIFM GmbH kann jedoch im Rahmen ihres allgemeinen Risikomanagements die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vor und nach Investitionen im Einzelfall berücksichtigen. In jedem Fall entscheidet die AIFM GmbH nach eigenem Ermessen, ob eine Investition im Hinblick auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren getätigt wird, und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen.
Stand: April 2026